Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die Lieferungen und Leistungen der Fa. TK- & Netzwerkberatung Anneliese Schnicks, im nachfolgenden "Fa. SCHNICKS" genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers oder Lieferanten sind nur dann wirksam, wenn sie von "Fa. SCHNICKS" schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der "Fa. SCHNICKS".
II. Preis und Modelbezeichnung
1. Die genannten Preise beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Diese ist zusätzlich zu entrichten und wird in der Rechnung gesondert Aufgeführt.
2. Im Kaufantrag werden die Vertragsprodukte mit Modellschlüsseln bezeichnet. In der Bestätigung können diese Modellschlüssel erweitert werden. Dies gilt nicht als Abweichung vom Kaufantrag, sondern dient der exakten Leistungsbeschreibung der Vertragsprodukte für die Herstellung.
3. Abweichungen gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten, Schriftstücken, Katalogen etc. bleiben "Fa. SCHNICKS" vorbehalten.
4. Der Käufer verpflichtet sich, Betriebsnotwendige Installationen (Stromanschlüsse, Verkabelung für Datenübertragung etc.) gemäß den Spezifikationen der "Fa. SCHNICKS" auf seine Kosten termingerecht durchführen zu lassen.
III. Lieferungen und Leistungen
1. Den Versand der Vertragsprodukte nimmt die "Fa. SCHNICKS" an den vom Käufer in seinem Kaufantrag bestimmten Ort vor. Die Frachtkosten ab Auslieferungsstelle der Fa. "SCHNICKS" trägt der Käufer. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Vertragsprodukte vom Käufer angenommen worden sind. Erkennbare Versandschäden hat der Käufer sofort der "Fa. SCHNICKS" zu melden.
2. Die Lieferung erfolgt zu dem im Kaufvertrag genannten voraussichtlichen Liefertermin. Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins ist, daß der Käufer seine vertraglichen Pflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt. Liefert die "Fa. SCHNICKS" nicht bis zu dem im Kaufantrag genannten Termin, kann der Käufer nach Ablauf von einem Monat der "Fa. SCHNICKS" eine Nachfrist von drei Monaten setzen mit der Erklärung, daß er nach fruchtlosen Ablauf vom Kaufvertrag zurücktrete. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer im Falle verspäteter Lieferung oder Nachlieferung nicht zu, es sei denn, die "Fa. SCHNICKS" hat für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend zu haften. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer der Vertragsprodukt, mit deren Lieferung sich die "Fa. SCHNICKS" im Verzug befindet, begrenzt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, bei staatlichen Maßnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr.
3. Ist im Kaufvertrag ausdrücklich die Lieferung auf Abruf bestimmt, gilt für die späteste Abnahmefrist die im Kaufantrag genannte Frist. Fehlt diese, ist die "Fa. SCHNICKS" berechtigt, die späteste Abnahmefrist selbst zu bestimmen.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarte Anzahlung ist bei Vertragsabschluß an die "Fa. SCHNICKS" zu leisten.
2. Eine vereinbarte Barzahlung des Restkaufpreises, hat sofort nach Erhalt der Rechnung zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser verpflichtet, an die "Fa. SCHNICKS" Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat zu bezahlen.
3. Ist für die Bezahlung des Restkaufpreises die Finanzierung über ein Kreditinstitut vereinbart, wird vom Käufer bei dem von der "Fa. SCHNICKS" bestimmten Kreditinstitut ein Darlehensantrag gestellt. Nimmt das Kreditinstitut den Darlehensantrag des Käufers an, tritt der Käufer schon jetzt seinen Anspruch gegen dieses Kreditinstitut auf das Darlehen an die "Fa. SCHNICKS" ab. Im Falle der Bestätigung des Kaufantrages durch die "Fa. SCHNICKS" ist dieses Kreditinstitut bereits vom Käufer beauftragt, den Darlehensbetrag an die "Fa. SCHNICKS" zu überweisen bzw. ihr gutzuschreiben. Die zwischen dem Käufer und diesem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen über den Übergang des Eigentums bzw. der Eigentumsanwartschaft an den vom Käufer bestellten Vertragsprodukte sind für den Kaufantrag des Käufers verbindlich. Ist bis zum Tage der Lieferung der Vertragsprodukte zwischen dem Käufer und dem Kreditinstitut kein Darlehensvertrag abgeschlossen, gilt der Restkaufpreis als vom Käufer beschuldet. Er ist von ihm sofort nach Erhalt der Rechnung zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer an die "Fa. SCHNICKS" zu zahlen.
V. Inzahlungnahmen
1. Nimmt die "Fa. SCHNICKS" vom Käufer Geräte in Zahlung, erklärt der Käufer ausdrücklich, daß diese sein unumschränktes Eigentum sind. Die in Zahlung gegebenen Geräte gehen bei Rechnungsstellung in das Eigentum der "Fa. SCHNICKS" über.
VI. Gewährleistungen
1. Die "Fa. SCHNICKS" übernimmt bei neu hergestellten Vertragsprodukte die Gewährleistung dafür, daß diese frei von Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile, die der Käufer unverzüglich als schadhaft gemeldet hat, spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Tage der Lieferung. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der "Fa. SCHNICKS" auf eine kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile wird innerhalb angemessener Frist vorgenommen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
2. Die Pflicht der "Fa. SCHNICKS" zur Fehlerbehebung und zum Austausch schadhafter Teile kann nach Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit durch Abschluß eines Wartungsabkommens zwischen den Vertragspartnern zu den bei der "Fa. SCHNICKS" hierfür üblichen Bedingungen und Preisen verlängert werden.
3. Die Nachbesserung oder der Austausch der schadhaften Teile ist nach Möglichkeit am Ausstellungsort der Vertragsprodukt beim Käufer vorzunehmen. Zu diesem Zwecke hat der Käufer der "Fa. SCHNICKS" oder den von ihr Beauftragten zeitlich und räumlich ungehinderten Zugang zu den Vertragsprodukte zu gewähren. Erklärt die "Fa. SCHNICKS" eine Reparatur am Standort für nicht durchführbar, sind die Vertragsprodukte auf Kosten des Käufers an die von der "Fa. SCHNICKS" aufgegebenen Stelle zu senden.
4. Der Käufer kann die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten nur während der bei der "FA. SCHNICKS" üblichen Geschäftszeit verlangen. Sollen die Gewährleistungsarbeiten auf Wunsch des Käufers außerhalb der bei der FA. "SCHNICKS" üblichen Geschäftszeit durchgeführt werden, sind dafür vom Käufer Mehrkosten zu entrichten. Die Berechnung erfolgt entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand zu dem jeweils bei der "FA. SCHNICKS" gültigen Berechnungssätzen. Wünscht der Käufer Sonderleistungen, die über den Rahmen der Gewährleistungsarbeiten hinausgehen, werden dafür die jeweils bei der "FA. SCHNICKS" geltenden Preise in Rechnung gestellt.
5. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als von der "FA. SCHNICKS" beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an der Vertragsprodukte vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird oder die Vertragsprodukte aus der BRD ausgeführt werden. Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Käufer oder seinem Personal, Fehler an den vom Käufer bereitzustellenden Installationen, Verstößen des Käufers gegen die Vorschriften der "FA. SCHNICKS" zur Vorbereitung des Aufenthaltsortes oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers, seines Personals oder Dritter zurückzuführen sind.
VII. Eigentumsrechte
1. Die "FA. SCHNICKS" behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises des Eigentum an den Vertragsprodukten vor. Bis dahin darf der Käufer die Vertragsprodukte weder veräußern, verpfänden, vermitteln, verleihen noch sonstwie Dritten zugänglich machen. Bei einer Pfändungen der Vertragsprodukte von dritter Seite hat der Käufer die "FA. SCHNICKS" sofort zu verständigen und Ihr alle Kosten einer etwaigen Intervention zu ersetzen.
2. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifell nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die "FA. SCHNICKS" steht jedoch das Recht zu, über die Vertragsprodukte, für welche das Eigentumsrecht geltend gemacht wurde, nach angemessener Frist anderweitig zu verfügen. Bei vollständiger Zahlung aller Forderungen der "FA. SCHNICKS" wird diese dem Käufer unter Beachtung einer angemessenen neuen Lieferfrist gleichartige Vertragsprodukte zu liefern.
VIII. Haftung
1. Die "Fa. SCHNICKS" haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverlust oder entgangenem Gewinn sowie für Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, wie Beratungs- und Unterstützungsleistungen, es sei den, daß die "FA. SCHNICKS" für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu Haften hat. Hierbei ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne MWST derjenigen Vertragsprodukt, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.
IX. Allgemeines
1. Die "FA. SCHNICKS" wird den Käufer eines Warenwirtschafts- oder Bürosystems auf seinen Wunsch und dessen Kosten durch Fachkräfte bei Erstellung der Systemanalyse unterstützen. Darüber ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
2. Alle nicht in den Kaufvertrag aufgenommenen Abmachungen sind für und gegen den Käufer und der "FA. SCHNICKS" unwirksam. Dem Beauftragten der "FA. SCHNICKS" sind Sonderabmachungen nicht gestattet. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform.
3. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen die "FA. SCHNICKS" nicht zu. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Vertragsprodukte selber entstanden sind, wie bei Verlust aufgezeichneter Daten. Das gilt nicht, wenn und soweit die "FA. SCHNICKS" für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend zu haften hat. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne MWST derjenigen Vertragsprodukte, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.
4. Bei gebrauchten Vertragsprodukten wird keine Gewährleistung übernommen. Die "FA. SCHNICKS" ist jedoch verpflichtet, Fehler zu beheben und schadhafte Teile auszutauschen, wenn von den Vertragspartnern zu den bei der "FA. SCHNICKS" hierfür üblichen Bedingungen ein Wartungsabkommen abgeschlossen wird.
5. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der "Fa. SCHNICKS" mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Weiterverarbeitung innerhalb der "Fa. SCHNICKS".
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Korschenbroich.
Korschenbroich den 01.01.2009