TÜV-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder
Ab sofort können wir Ihnen als TÜV-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmel der bei der Planung, Einbau und Betrieb von Rauchwarnmelden nach DIN 14676 mit den vorhanden Kenntnissen helfend zur Seite stehen.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst die Bestandsaufnahme, die Planung Montage und jährliche Wartung der Rauchwarnmelder.
Als Eigentümer der Nutzungseinheit sind Sie laut Gesetz verpflichtet die Rauchwarnmelder zu installieren und die Durchführung der Jährlich zu wiederholende Überprüfung nachzuweisen / zu Dokumentieren.
Hier die Kurzfassung für das Land NRW.
Rauchmelderpflicht NRW Kurzfassung
• seit 01 April 2013.
• für alle Wohnungen – Übergangsfrist für Bestandsbauten bis 01.01.2017.
• mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen.
• Regelung in der Landesbauordnung NRW.
Rauchmelder sind Lebensretter.
Rund 500 Menschen sterben in Deutschland jährlich an den Folgen von Wohnungsbränden. Viele, weil sie den giftigen Rauch eines Feuers im Schlaf nicht bemerken und ersticken. In NRW gilt deshalb eine grundsätzliche Rauchmelder-Pflicht. Vermieter und Eigentümer, die dagegen verstoßen, riskieren neben Schäden für ihre Mieter auch ihren Gebäudeversicherungs-Schutz.
Bis wann müssen die Rauchmelder eingebaut sein?
Wohngebäude, die vor April 2013 errichtet wurden, bis Ende 2016 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Wohnungen, die danach errichtet wurden, müssen von Anfang an ausgerüstet sein.
Welche Räume müssen ausgerüstet werden?
Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen (dazu gehören Wohnzimmer) dienen, müssen mit mindestens je einem Melder ausgestattet sein. In Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung müssen keine Melder installiert werden. Küche und Badezimmer sind ebenfalls ausgenommen.
Wie sind die Rauchmelder zu montieren?
"So, dass der Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird". Grundsätzlich sei ein Melder pro Raum ausreichend. Bei Räumen mit mehr als 60 Quadratmetern, langen Fluren oder ungewöhnlich verwinkelten Räumen können weitere Melder erforderlich sein. Die Melder sind mittig im Raum an der Decke und mindestens 50 Zentimeter von der Wand oder Einrichtungsgegenständen anzubringen. An Schrägen sollte der Abstand vom höchsten Punkt 50 Zentimeter betragen. Die Montageanleitung des Rauchmelders enthält weitere Hinweise. Der Melder kann verschraubt oder verklebt werden.
Wer ist zuständig für den Einbau?
Laut § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW müssen Vermieter und Selbstnutzer die Melder einbauen und in Betrieb setzen. "Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen".
Wer ist zuständig für die Wartung?
Die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder hat nach dem Einbau zumindest in NRW der unmittelbare Besitzer, also der selbstnutzende Eigentümer oder der Mieter sicherzustellen. Dazu gehören die Funktionsprüfung, die Wartung sowie der Batteriewechsel. Als Funktionsprüfung dient das jährliche Drücken der Prüftaste, um den Alarm probeweise zu aktivieren. Der Batteriewechsel hat nach Angaben des Herstellers zu erfolgen oder spätestens, wenn der Melder eine Batteriestörung meldet.
Welcher Rauchmelder muss montiert werden?
Es dürfen nur Rauchmelder eingebaut werden, die nach der DIN EN 14604 zertifiziert sind, erkennbar an dem entsprechenden CE-Zeichen.
Müssen Einbau und Wartung dokumentiert werden?
Experten empfehlen jedem Eigentümer, die Anlagen lückenlos zu dokumentieren. Dazu gehören ein Gerätepass und ein Wartungsheft. Damit können Vermieter im Ernstfall nachweisen, dass die Rauchmelder regelmäßig gewartet wurden. Wer einen Dienstleister für Wartung und Montage engagiert, sollte ebenfalls auf einer Dokumentation bestehen.
Was kostet die Wartung durch Dienstleister?
Weniger als zehn Euro pro Rauchmelder und Jahr. Diese Kosten können unter Umständen auf die laufenden Betriebskosten umgelegt werden. Das setzt aber eine neue Vereinbarung im Mietvertrag voraus.
Was riskieren Eigentümer, die sich widersetzen?
Die kommunalen Behörden werden Einbau und Betrieb kaum kontrollieren können. Allerdings könnten die Ordnungsämter auf Grund von Hinweisen Kontrollen durchführen. Sind keine Rauchmelder im Gebäude installiert, kann die Gebäudeversicherung unter Umständen Leistungen verweigern oder kürzen. Denn Immobilienbesitzer sind in aller Regel auch gegenüber ihrem Gebäudeversicherung zur Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften verpflichtet.